Commons:Fotografien erkennbarer Personen

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Shortcuts: COM:IDENT • COM:PEOPLE • COM:BLP

Foto einer identifizierbaren Person an einem privaten Ort, das mit Zustimmung veröffentlicht wird.

Beim Umgang mit Fotos von Personen müssen wir die gesetzlichen und moralischen Rechte des Motivs berücksichtigen. Diese Rechte können die Aufnahme, das Hochladen oder die Weiterverwendung eines Fotos einschränken oder Verpflichtungen auferlegen. Diese Fragen sind ganz anders gelagert als der Urheberrechtsstatus des Fotos. Eine Creative-Commons-Lizenz oder die Gemeinfreiheit bedeutet zum Beispiel, dass Urheberrechtsinhaber (in der Regel der Fotograf) auf bestimmte Rechte verzichtet oder diese verloren hat und seine Erlaubnis zur Verwendung des Fotos nicht erforderlich ist. Dies berührt jedoch nicht die Rechte des Motivs des Fotos.

Die Veröffentlichung eines Fotos einer identifizierbaren Person an einem privaten Ort erfordert in der Regel die Zustimmung, und Commons erwartet diese auch dann, wenn die einschlägigen Gesetze sie nicht vorschreiben. In vielen Ländern (vor allem im englischsprachigen Raum) ist für die Veröffentlichung eines einfachen Fotos einer identifizierbaren Person an einem öffentlichen Ort in der Regel keine Zustimmung erforderlich, vorausgesetzt, die Verwendung ist nicht kommerziell. Für die kommerzielle Nutzung (die hier eine andere Bedeutung hat als im Urheberrecht) ist in der Regel eine Zustimmung erforderlich. Die Zustimmungserfordernisse variieren von Land zu Land; in einigen Ländern erfordert sogar das Aufnehmen eines Fotos eine Zustimmung. Die Zustimmungspflicht kann auch von anderen Faktoren abhängen.

In den meisten Ländern betreffen diese Probleme nur Fotos, bei denen die Person identifizierbar und noch am Leben ist. Aber auch wenn die Person nicht identifizierbar oder verstorben ist, können bestimmte rechtliche und ethische Fragen bestehen bleiben.

Rechtliche Aspekte

Es gibt zwei Formen von Persönlichkeitsrechten, die die Aufnahme, das Speichern und die Verwendung von Fotografien, deren Subjekt eine lebende Person ist, betreffen: das Recht auf Veröffentlichung (right of publicity) und das Recht auf Privatsphäre (right of privacy). Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die abgebildete Person nicht diffamiert wird.

Commons verlangt, dass die Fotos in allen folgenden Ländern legal sind: (a) das Land, in dem das Foto aufgenommen wurde; (b) das Land, aus dem das Foto hochgeladen wurde; (c) die Vereinigten Staaten (wo die Commons-Bilder gespeichert werden).

Die Vorlage {{Personality rights}} (übersetzt: Persönlichkeitsrechte) kann verwendet werden, um Wiederverwender von Commons-Inhalten davor zu warnen, dass lokale Gesetze zusätzliche Anforderungen zu den hier gültigen auf die Wiederverwendung stellen können. Es sollten sowohl die Gesetze des Landes, in dem das Bild erstellt wurde, als auch diejenigen, in dem es veröffentlicht wurde, berücksichtigt werden.

Das Recht auf Veröffentlichung

Eine Anti-Stierkampf-Werbung für PETA, die ein Bild von Patricia de León mit Genehmigung verwendet.

Main: COM:personality rights § Likeness and persona

Das Veröffentlichungsrecht (englisch right of publicity) ist das Recht, die kommerzielle Verwendung der Abbildung der eigenen Person zu bestimmen (siehe auch Recht am eigenen Bild). Das deutlichste Beispiel dafür ist Werbung (egal, ob für kommerzielle Zwecke oder nicht). Dieses Recht betrifft das Subjekt der Fotografie und unterscheidet sich von der Urheberrechtslizenz des Fotografen, das bezüglich kommerzieller Wiederverwendung seine eigenen Bedingungen auferlegen oder Freiheiten verleihen kann. Alle Bilder auf Commons müssen freie kommerzielle Wiederverwendung von einem urheberrechtlichen Standpunkt aus erlauben, aber der auf einem Foto Abgebildete darf die Wiederverwendung ablehnen oder dafür Bezahlung verlangen. Dieses Recht beeinflusst nicht, ob ein Bild auf Commons sein darf, könnte in seltenen Fällen die Verwendung eines Bildes in einem Wikimedia-Projekt beeinflussen und wirkt sich wahrscheinlich nur auf Personen aus, die das Bild kommerziell wiederverwenden wollen. Zu beachten ist, dass in manchen Ländern und Staaten das Recht auf Öffentlichkeit auch noch einige Zeit nach dem Tod besteht.

Das Recht auf Privatsphäre

Das Recht auf Privatsphäre (englisch right of privacy) ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden und nicht ohne Einverständnis zum Gegenstand des öffentlichen Interesses gemacht zu werden. Das Recht auf Privatsphäre ist in einigen internationalen Gesetzen bewahrt, auch wenn sich die Details in Bezug auf Fotografien von Land zu Land unterscheiden. Bilder dürfen nicht unangemessen in das Privat- oder Familienleben des Subjekts eindringen.

Die Gesetze zur Privatsphäre, die Fotografien betreffen, können grob danach eingeteilt werden, ob das Bild an einem privaten oder öffentlichen Ort aufgenommen wurde. Ein privater Ort ist ein Ort, an dem der Abgebildete eine angemessene Privatsphäre erwartet, an einem öffentlicher Ort dagegen nicht – die Begriffe hängen nicht davon ab, ob es sich um ein privates oder öffentliches Grundstück handelt. Ein Ort kann öffentlich zugänglich sein und doch die Erwartung auf Privatsphäre beibehalten, zum Beispiel eine Krankenstation während der Besuchszeit. Ob der Ort privat ist oder nicht, kann auch von der Situation zu diesem Zeitpunkt abhängen: Zum Beispiel kann dieselbe Krankenstation während einer Tour vor der Eröffnung ein öffentlicher Ort sein.

In den Vereinigten Staaten (wo sich die Commons-Server befinden) ist zum Fotografieren von Personen an öffentlichen Orten und zum Hochladen dieser Bilder generell kein Einverständnis erforderlich.[1] Solange es keine spezifischen lokalen Gesetze gibt, die ein Einverständnis erfordern, und keine rechtlichen (z. B. Diffamierung) oder moralischen (z. B. unrechtmäßig beschafftes Bild) Bedenken bestehen, verlangt die Commons-Gemeinschaft daher normalerweise nicht, dass eine identifizierbare Person ihr Einverständnis für ein Bild gegeben hat, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen und hochgeladen wurde. Das gilt unabhängig davon, ob das Bild eine berühmte Persönlichkeit oder eine unbekannte Privatperson zeigt.

In vielen Ländern ist das Einverständnis des Abgebildeten erforderlich, um ein Bild aufzunehmen und/oder um es zu veröffentlichen und/oder es kommerziell zu nutzen, selbst wenn das Bild an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde. Weitere Nuancen können das Alter des Abgebildeten, die zu diesem Zeitpunkt ausgeführte Tätigkeit, die Bekanntheit des Abgebildeten, das öffentliche Interesse an diesem Bild usw. berücksichtigen. Siehe Commons:Länderspezifische Einverständnis-Vorgaben für Details.

Auf Grund der Erwartung auf Privatsphäre sollte vor dem Hochladen eines Fotos einer identifizierbaren Person, das an einem privaten Ort aufgenommen wurde, das Einverständnis des Abgebildeten eingeholt werden, unabhängig davon, ob die Person genannt wird oder nicht. Auch in Ländern, die kein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre haben, besteht für uns eine moralische Verpflichtung, keine Fotografien hochzuladen, die eine vernünftige Erwartung der Privatsphäre des Abgebildeten verletzen.

Verhältnismäßigkeitsprinzip

In einigen Ländern ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip (fair use) das wichtigste rechtliche Argument für alle Ausnahmen. Das bedeutet, dass übliche Gewohnheiten vom Gesetz erlaubt und toleriert werden.

Diffamierung

Bilder dürfen den Abgebildeten nicht lächerlich machen oder erniedrigen. Dies kann sowohl durch den Inhalt des Bildes, aber auch durch eine schlechte Titelwahl, Beschreibung oder Kategorie der Fall sein. Diffamierung ist sowohl eine rechtliche als auch eine moralische Angelegenheit; die von Commons getroffenen Entscheidungen hängen daher nicht davon ab, ob der Abgebildete rechtliche Schritte unternehmen kann oder nicht.

Angestellte

Wenn der Fotograf während der Bildaufnahme angestellt war, können seine Handlungen seinem Arbeitsvertrag oder den Regeln seines Fachverbandes unterliegen. Für Aspekte, die medizinisches Personal und Patientenfotografien betreffen, lies die Abhandlung Commons:Patient images.

Moralische Aspekte

Shortcuts

Während manche Aspekte ethisch korrekter Fotografie und Veröffentlichung per Gesetz geregelt sind, gibt es daneben auch moralische Aspekte. Sie werden reflektiert in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:[2] oder in deutscher Übersetzung: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“[3] Anstand und der Respekt für die menschliche Würde sollten – auch über darüber hinaus, was durch Gesetze gefordert wird – die Entscheidung beeinflussen, ob ein Bild hochgeladen wird. In welchem Ausmaß zum Beispiel ein Bild als „auf unsaubere Art gemacht“ oder für „aufdringlich“ gehalten werden kann, ist eine graduelle Frage und kann von der Art der Aufnahme, des Aufnahmeortes und der Bekanntheit der abgebildeten Person abhängen.

Die Herkunft eines Bildes kann seine Verwendungsmöglichkeit unwiderruflich verhindern. Ein Foto mit Blick in das Dekolleté hinein (englisch „downblouse“) oder „creepshot“ wird nicht dadurch ethisch akzeptabel, dass das Gesicht der Abgebildeten abgeschnitten wird. Die Teleobjektiv-Aufnahme einer nackten Sonnenbaderin durch einen Paparazzo wird nicht akzeptabel, bloß weil das Gesicht verpixelt ist.

Auf dieselbe Weise, wie Qualitätszeitungen sich bei zweifelhaften Bildern die Frage des öffentlichen Interesses stellen, sollte betrachtet werden, in welchem Grad ein Bild unseren bildungsorientierten Projektumfang trifft. Wenn es Zweifel gibt: Es existiert keine Pflicht für Commons, jedes Bild einer Person zu behalten.

Hausordnung

An manchen Orten oder bei manchen Veranstaltungen kann es Hausordnungen geben, die für das Fotografieren gelten. Für die meisten anderen Themen als Menschen betrachtet Commons solche Regeln als eine Angelegenheit zwischen dem Fotografen und dem Veranstaltungsort oder dem Organisator der Veranstaltung. Wir löschen zum Beispiel keine Fotografien von Kunstwerken in einem Museum, nur weil das Museum das Fotografieren nicht erlaubt. Wenn jedoch die Hausordnung den Schutz der Privatsphäre vorsieht, sollten Fotografen vor dem Hochladen von Fotos identifizierbarer Personen an diesem Ort oder bei dieser Veranstaltung eine Genehmigung einholen. Dies ist keine gesetzliche Vorschrift, aber eine, die Commons aus moralischen Gründen respektieren kann. Viele Konferenzen und Tagungen gelten zwar als öffentlich, aber einige haben spezielle Fotografierrichtlinien, die eine gewisse Privatsphäre erwarten lassen. Bei der internationalen Konferenz der Wikimedia-Projekte, der Wikimania, können die Teilnehmenden mit farbigen Schlüsselbändern angeben, ob sie damit einverstanden sind, fotografiert zu werden oder nicht. Bei solchen Veranstaltungen aufgenommene Fotos werden routinemäßig gelöscht, wenn sie eine identifizierbare Person zeigen, die ein „Fotografierverbot“-Schlüsselband trägt.

Einverständnis

Eine Krankenstation ist ein Ort im öffentlichen Besitz, an dem man eine Einhaltung der Privatsphäre erwartet, und von diesem hier relevanten Standpunkt aus daher ein privater Ort.

So wie die Umstände eines Bildes entscheiden, ob ein Einverständnis erforderlich ist, beeinflussen sie auch die Art und den Grad des Einverständnisses, sollte eines nötig sein. Es gibt drei Aspekte: Aufnehmen, Hochladen und Verwenden eines Fotos. Auf einfachster Ebene kann normalerweise angenommen werden, dass eine in die Kamera lächelnde Person mit der Aufnahme des Bildes einverstanden war. Unter manchen Umständen ist allerdings eine mündliche oder sogar schriftliche Vereinbarung nötig.

Das Einverständnis für die Aufnahme eines Bildes erlaubt es dem Fotografen nicht, mit dem Bild zu tun, was er möchte. Ein Bild auf Commons ist möglicherweise mehr Leuten zugänglich als ein Fotoalbum, eine persönliche Facebook-Seite oder als Teil des Flickr-Streams eines Benutzers. Zum Beispiel könnte ein Modell zugestimmt haben, ein Bild für ein persönliches Portfolio machen zu lassen, aber nicht zur Veröffentlichung im Internet. Der Fotograf und der Hochlader müssen sicherstellen, dass, wenn nötig, das gegebene Einverständnis das Hochladen auf Commons mit einschließt.

Manchen der Abgebildeten ist es unmöglich, ein angemessenes Einverständnis zu geben, weil sie zu jung (minderjährig) sind oder Lernschwierigkeiten haben. In diesen Fällen sollte das Einverständnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

Für ein Selbstporträt, wo der auf dem Foto Abgebildete auch der Fotograf und/oder der Hochlader ist, wird ein Einverständnis angenommen, vorausgesetzt er kann ein angemessenes Einverständnis geben (siehe oben).

Normalerweise reicht es, dass der Hochladende versichert, dass ein Einverständnis gegeben wurde. Die {{Consent}}-Vorlage (englisch consent: „Einverständnis“) kann zu diesem Zweck verwendet werden, muss aber nicht. Weitere Informationen findest du in der Vorlagendokumentation.

Ein Beispiel für eine für Commons zu eingeschränkte Einverständniserklärung wäre die typische Patienten-Einverständniserklärung, die teilweise nur die Verwendung des Bildes in medizinischen Zeitschriften oder zur Lehre innerhalb des Spitals zulässt. Ein Beispiel für eine freiere Einverständniserklärung, die mehr erlaubt, als sie für Commons benötigt wird, wäre ein Modelvertrag, in dem der Abgebildete sein Recht am eigenen Bild abgibt.

Länderspezifische Regelungen

Die folgende Tabelle kann für eine schnelle Übersicht zu spezifischen Regelungen in verschiedenen Ländern genutzt werden. Beachte aber, dass der Inhalt keinen rechtlich bindenden Charakter besitzt und dass, nur weil ein Land hier nicht aufgeführt ist, in diesem Land jeder frei ist, Bilder an öffentlichen Orten aufzunehmen, zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwenden, ohne ein Einverständnis der abgebildeten Personen zu besitzen. Weitere Details mit Referenzen erhält man in Commons:Country specific consent requirements oder durch Klick auf die verlinkten Länder in der Tabelle.

Einverständnis notwendig für eine Handlung im Zusammenhang mit der Abbildung einer Person an einem öffentlichen Platz (nach Land)?
Land/Gebiet Aufnehmen eines Bildes Veröffentlichung1 eines Bildes Kommerzielle Verwendung2 eines Bildes
Afghanistan No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Argentinien No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Australien No (with exceptions) No (with exceptions) Yes
Österreich No (with exceptions) No (with exceptions) Yes
Belgien No Yes (with exceptions) Yes
Brasilien Yes Yes Yes
Bulgarien No No Yes
Kanada Depends on province Yes (with exceptions) Yes
China, Volksrepublik No No Yes
China, Volksrepublik (Taiwan) No No (with exceptions) Yes
Tschechien Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Dänemark No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Äthiopien No Yes (with exceptions) Yes
Finnland No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Frankreich Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)[4] Yes
Deutschland No (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Griechenland No No Yes (with exceptions)
Hongkong SAR Depends on circumstances Depends on circumstances Depends on circumstances
Ungarn Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Island No No (with exceptions) Yes
Indien No No (with exceptions) Yes (with exceptions)
Indonesien Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Iran No (with exceptions) No (with exceptions) No (with exceptions)
Irland No (with exceptions) No (with exceptions) No (with exceptions)
Israel No No (with exceptions) Yes
Italien No Yes (with exceptions)[5][6][7] Yes[8]
Japan Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Libyen No Yes (with exceptions) Yes
Macau SAR Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Mexiko No Yes Yes
Niederlande No No (with exceptions) No (with exceptions)
Neuseeland No No Yes
Norwegen No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Peru No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Polen No Yes (with exceptions) Yes
Portugal No (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes
Rumänien No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Russland No Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Singapur No (with exceptions) No (with exceptions) No (with exceptions)
Slowakei Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Slowenien No No Yes
Südafrika No No Yes
Südkorea Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Spanien Yes Yes Yes
Schweden No No Yes
Schweiz Yes Yes Yes
Türkei Yes (with exceptions) Yes (with exceptions) Yes (with exceptions)
Vereinigtes Königreich No (with exceptions) No (with exceptions) Yes
USA No No Usually (although laws differ by state)
1: In diesem Kontext der Zustimmungserfordernisse bezieht sich „veröffentlichen“ auf „öffentlich machen“ und ist getrennt vom Begriff „veröffentlichen“, wie er an anderer Stelle definiert werden kann (z.B. U.S./U.K.-Urheberrecht).

2: In diesem Kontext der Zustimmungserfordernisse ist die „kommerzielle Nutzung“ getrennt von und nicht in Bezug auf Lizenzbedingungen, die eine kommerzielle Nutzung verbieten können (nicht-kommerzielle Lizenzen). Häufig wird die kommerzielle Nutzung in diesem Zusammenhang mit „redaktionellen Nutzung“ kontrastiert, wobei sich erstere auf Werbe- und Marketingzwecke und letztere auf die Nachrichtenberichterstattung und Bildung bezieht, selbst wenn sie aus Profitgründen erfolgt.

Identifizierbarkeit

Das Maß, wie gut eine abgebildete Person identifizierbar ist, variiert. Ein Foto, das eine deutliche Ansicht des Gesichts zeigt, bietet eine hohe Erkennbarkeit. Andere körperliche Eigenschaften, der Kleidungsstil oder der Aufnahmeort können gleichfalls zur Identifizierung beitragen. Neben dem Foto selbst können eventuell auch Schlüsse gezogen werden aus dem Dateinamen, der Bildbeschreibung, der Herkunft, der Webadresse der Quelle und den Metadaten (u.a. wie Geokoordinaten und Datum). Je größer bei einem Foto die Problematik hinsichtlich der Privatsphäre ist, umso mehr sollte das Risiko beachtet werden, eine Identifikation aus nicht klar ersichtlichen Umständen zu ermöglichen. Ob eine Person das Hauptthema eines Bildes ist oder ein zufällige daneben stehender Zuschauer oder nur im Hintergrund zu sehen, ist ein weiterer wichtiger Faktor.

Das Risiko der Identifizierung kann verringert werden, indem bestimmte Informationen nicht in die Beschreibung eingefügt werden. Manche Details in Bezug auf die Herkunft (wie URL und Autor) können aber unter Umständen nicht weggelassen werden, weil Lizenz oder Commons-Richtlinien ihre Angabe notwendig machen. Gelegentlich ist es möglich, das Bildthema aus einem anderem Winkel zu fotografieren oder einen anderen Bildausschnitt zu wählen.

Es ist besser, ein Einverständnis zu erlangen, als ein Foto zu anonymisieren. Einen schwarzen Balken über die Augen zu legen wurde historisch verwendet, um Patientenidentitäten in medizinischen Publikationen zu verschleiern, wird aber nicht mehr als effektiv erachtet.[9] Verpixelte Besonderheiten können gelegentlich durch Schielen aufgedeckt werden. Bestimmte scheinbar irreversible Bildveränderungen wie die Anwendung des Verwirbelungseffekts (englisch twirl effect) im Gesichtsbereich können in Wirklichkeit rückgängig gemacht werden.[10] Diese unbeholfenen Versuche der Anonymisierung können den Wert eines Bildes für Commons so beschädigen, dass keine oder nur eine sehr kleine realistische Chance besitzt, überhaupt verwendet zu werden.

In Fällen, wo es per Gesetz verboten ist, eine Fotografie einer Person ohne ihr Einverständnis zu machen oder zu veröffentlichen, und es wurde keine Einverständnis gegeben, ist es unethisch, die Identifizierung der abgebildeten Person zu erschweren (wie etwa dadurch, das Gesicht unscharf zu machen); das Bild sollte nicht nach Commons hochgeladen werden.

Wenn das Original oder sehr ähnliche Bilder bereits im Internet vorhanden sind, egal ob bei Commons oder anderswo, sind Versuche der Anonymisierung vollständig zwecklos. Bildersuchmaschinen wie TinEye oder Google Images können auch ein Subjekt identifizieren, das anonymisiert wurde. Alle folgenden Personen sind leicht erkennbar für jeden, der mit dem Thema vertraut ist. Sie können ebenfalls per Computer identifiziert werden, einfach indem in Google Images nach ähnlichen Bildern gesucht wird.[11]

Beispiele

Für dieses Foto war kein Einverständnis nötig, denn es wurde an einem öffentlichen Ort in den USA aufgenommen.

Folgende Beispiele benötigen in vielen Ländern kein Einverständnis:

  • Ein anonymer Straßenkünstler
  • Eine anonyme Person an einem öffentlichen Ort, vor allem als Teil einer größeren Menschenmenge
  • Leute, die an einer öffentlichen Veranstaltung an einem privaten Veranstaltungsort teilnehmen, beispielsweise an einer Pressekonferenz in einem Bürogebäude
  • Ein Basketballspieler, der an einem Spiel teilnimmt, das öffentlich ist

Folgende Beispiele verlangen typischerweise ein Einverständnis:

  • Ein Mann und eine Frau unterhalten sich und das Bild trägt den Titel „Eine Prostituierte spricht mit ihrem Zuhälter“ (mögliche Diffamierung)
  • Ein identifizierbares Kind mit dem Bildtitel „Ein fettleibiges Mädchen“ (potentiell despektierlich oder herabwürdigend)
  • Partygänger bei einer privaten Party, es sei denn die Presse war explizit eingeladen worden (unzumutbare Störung/unerlaubtes Eindringen)
  • Aufnahmen von nackten Personen und solchen, die Unterwäsche oder Schwimmbekleidung tragen, es sei denn sie sind offensichtlich an einem öffentlichen Ort gemacht worden (unzumutbare Störung)
  • Aufnahmen von Individuen an einem privaten Ort mit Teleobjektiv aus großer Entfernung (unzumutbare Störung)

Löschanträge

Die abgebildete Person, der Fotograf oder der Hochladende können verlangen, dass das Bild von Commons entfernt wird. Die Gründe dafür können solche Sachen sein wie „Das Bild erzeugt peinliche Situationen“ oder „Das Bild wurde ohne mein Einverständnis veröffentlicht“ usw. Im Allgemeinen werden Bilder nicht einfach deshalb entfernt, weil sie dem Abgebildeten nicht gefallen, aber Administratoren sind normalerweise verständnisvoll gegenüber Löschanliegen, wenn gute Gründe vorgetragen werden. Auf jeden Fall sollte ein Löschgesuch normal über den üblichen öffentlichen Prozess eines Löschantrags erfolgen. Wenn Diskretion benötigt wird, kann ein Löschantrag, der die Situation erklärt, auch privat über Commons:Kontaktiere uns/Probleme gesendet werden.

Andere Bildquellen

Fotografien mit freien Lizenzen, die auf anderen Websites wie Flickr gehostet werden, werden oft nach Commons durch Nutzer hochgeladen, die nicht dieselben wie die Fotografen sind. Das kann es schwierig machen zu ermitteln, ob ein Einverständnis gegebene wurde. Eine freie Bildlizenz deckt nur die Rechte des Fotografen ab und sagt nichts über die Zustimmung der abgebildeten Person aus. Es kann notwendig sein, den Eigentümer des Bildes zu kontaktieren, um ein Einverständnis des Abgebildeten zu erhalten, auch wenn die Lizenz aussagt, das wir keine Erlaubnis des Fotografen benötigen.

Siehe auch

Weblinks

Die folgenden Webseiten besprechen die Rechte von Fotografen, die Fotografien an öffentlichen Orten anfertigen:

Einzelnachweise

  1. Nussenzweig v. DiCorcia
  2. https://www.un.org/en/universal-declaration-human-rights/index.html
  3. Vereinte Nationen in deutsch - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (PDF; 38,1 KB) (englisches Original: “No one shall be subjected to arbitrary interference with his privacy, family, home or correspondence, nor to attacks upon his honour and reputation.”)
  4. Laurent, Olivier (23 April 2013). "Protecting the Right to Photograph, or Not to Be Photographed". The New York Times. Retrieved on 15 February 2015.
  5. Italy, Street-Photography and the Law (29 October 2013). Archived from the original on April 13, 2016. Retrieved on 15 February 2015.
  6. Monti, Andrea. Italian Law & Street Photography / What are you allowed to shoot?. Archived from the original on March 17, 2017. Retrieved on 15 February 2015.
  7. Art. 97. Legge 22 aprile 1941 n. 633 - Protezione del diritto d'autore e di altri diritti connessi al suo esercizio (G.U. n.166 del 16 luglio 1941) / Testo consolidato al 6 febbraio 2016 (DLgs 15 gennaio 2016, n. 8). Retrieved on 2020-05-05.
  8. Art. 96. Legge 22 aprile 1941 n. 633 - Protezione del diritto d'autore e di altri diritti connessi al suo esercizio (G.U. n.166 del 16 luglio 1941) / Testo consolidato al 6 febbraio 2016 (DLgs 15 gennaio 2016, n. 8). Retrieved on 2020-05-05.
  9. ICMJE | Recommendations | Protection of Research Participants. International Committee of Medical Journal Editors. Retrieved on 2016-10-02.
  10. Schneier, Bruce (2007-10-26). Untwirling a Photoshopped Photo - Schneier on Security. Retrieved on 2016-10-02.
  11. Google Images (Search by image).